Weiterbildung in Niedersachsen - WiN
Für Beschäftigte aus Unternehmen mit Betriebsstätte in Niedersachsen und Betriebsinhaber/innen von Unternehmen in Niedersachsen mit unter 50 Beschäftigten können bis zu 50% der Gesamtkosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie Ausgaben für Freistellungen) gefördert werden. Die Mindestfördersumme beträgt absolut 1.000 Euro.
Weitere Infos erhalten Sie bei der NBank - der Förderbank für Niedersachsen